Pflegegutachten
Mit Pflegegutachten sind die gesetzlich vorgeschriebenen regelmäßigen Beratungen gemeint, die wir im Auftrag der Pflegekasse durchführen.
Pflegegutachten dienen der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und Beratung der Pflegepersonen.
Bezieher von Pflegegeld benötigen, je nach Pflegegrad, zwei bis vier Pflegegutachten pro Jahr durch einen anerkannten ambulanten Pflegedienst.
Unsere Mitarbeiter beraten gerne und erstellen auf einem entsprechenden Vordruck das Gutachten. Der Kunde erhält am Ende einen Durchschlag des Gutachtens. Die Pflegegutachten werden direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.